Wichtige Informationen für Karteninhabende zu
Fragen rund um das Thema Insolvenz FTI Touristik GmbH
Infoblatt zur Vorgehensweise
bei einer Reklamation wegen Insolvenz der FTI Touristik GmbH
Infoblatt downloaden
Formular für eine Reklamation einer Kreditkartenzahlung
wegen Insolvenz der FTI Touristik GmbH
Formular downloaden
Reklamations-Formular bitte senden an:
qards GmbH
Karteninhaberservice
reklamation(at)qards.de
oder per Fax an:
Fax +49 (0) 89 / 411 116 400
oder per Post an:
Postfach 2566
94015 Passau
Wichtige Information für Pauschalreisen
Erstattung durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), Stand: Juni 2024
Wenn Sie eine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistung über den Anbieter FTI Touristik GmbH gebucht haben, haben Sie über den deutschen Reisesicherungsfonds einen Sicherungsschein erhalten. Dieser sichert Ihr Geld (unabhängig davon wann Sie Ihre Reise antreten / angetreten haben) im Insolvenzfall von FTI Touristik GmbH ab. Dementsprechend wenden Sie sich zunächst bitte an den DRSF (Sicherungsschein – Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH (drsf.reise)).
Hinweis zur Prüfung Ihrer Reklamation
Bei Pauschalreisen mit Sicherungsschein muss zunächst der (Sicherungsschein – Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH (drsf.reise)) regulieren. Sollten Sie nach 60 Tagen keine konkrete Antwort oder eine Ablehnung vom DRSF erhalten, kontaktieren Sie uns bitte erneut, damit wir die Rückbuchung durchführen können. Hierfür benötigen wir dann das Formular inkl. aller genannten Unterlagen.
Ebenfalls ist eine Rückbuchung der Differenz möglich, sollten Sie nur einen Teilbetrag vom Versicherer erstatten bekommen.
Hinweis zur Reiserücktrittskostenversicherung in der Kreditkarte (Union Reiseversicherung, Hanse Merkur, Europ Assistance)
Die Insolvenz eines Reiseveranstalters stellt kein versichertes Ereignis in der Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung der Kreditkarte dar. Etwaige Kosten, die durch die Insolvenz entstehen, können durch den jeweiligen Versicherer nicht erstattet werden.